Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Influencer-Marketing-Plattform Netfluenz
Stand 2026

TEIL A - Allgemeine Regelungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung der Influencer-Marketing-Plattform Netfluenz ("Plattform") zwischen der Netfluenz GmbH, Bienenweg 10a, 31311 Uetze ("Netfluenz") und den registrierten Nutzern.

(2) Nutzer der Plattform können sein:

  • Unternehmen, Marken und Agenturen ("Brands" oder "Kunden")
  • Influencer, Creator und UGC-Creator ("Creator")

(3) Die Plattform vermittelt digitale Kooperationen zwischen Brands und Creatorn und stellt die hierfür erforderliche technische Infrastruktur bereit.

(4) Abweichende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung, sofern Netfluenz diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(5) Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gestattet. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Nutzer versichert, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und hat dies auf Verlangen von Netfluenz durch geeignete Unterlagen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) nachzuweisen.

(6) Für den Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Kampagnenvereinbarungen gelten die Regelungen der Kampagnenvereinbarung vorrangig, soweit sie ausdrücklich von diesen AGB abweichen.

§ 2 Leistungsbeschreibung der Plattform

(1) Die Plattform ermöglicht Brands insbesondere:

  • Kampagnen zu erstellen und Vergütungsmodelle festzulegen
  • Creator auszuwählen und Kampagnen zu verwalten
  • Content zu prüfen und freizugeben
  • Rabattcodes und Tracking Mechanismen bereitzustellen
  • Performance-Daten auszuwerten
  • Umsatzdaten als Grundlage für die Rechnungsstellung durch den Creator zu übermitteln

(2) Die Plattform ermöglicht Creatorn insbesondere:

  • Ein Profil anzulegen und sich auf Kampagnen zu bewerben
  • Content hochzuladen und zur Prüfung einzureichen
  • Performance-Daten einzusehen
  • Die für die Rechnungsstellung erforderlichen Rechnungsdaten der Brand einzusehen und eigenständig Rechnungen an die Brand zu stellen

(3) Die Plattform schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg einer Kampagne.

(4) Netfluenz handelt als technischer Vermittler zwischen Brands und Creatorn und ist nicht Vertragspartei der zwischen Brands und Creatorn geschlossenen Kampagnenvereinbarungen.

(5) Netfluenz behält sich vor, den Funktionsumfang der Plattform jederzeit zu ändern, zu erweitern oder einzuschränken, sofern dies dem Nutzer zumutbar ist und wesentliche Vertragspflichten davon unberührt bleiben. Bei wesentlichen Einschränkungen, die laufende Kampagnen betreffen, wird Netfluenz die betroffenen Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus informieren. Wesentliche Funktionen im Sinne dieser Klausel sind insbesondere: Übermittlung von Vergütungsdaten, Content-Freigabe und Performance-Tracking.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Mit Abschluss der Registrierung und Akzeptanz dieser AGB kommt zwischen Netfluenz und dem Nutzer ein Nutzungsvertrag über die Plattform zustande.

(2) Nutzer sind verpflichtet, sämtliche Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Änderungen sind unverzüglich zu aktualisieren.

(3) Netfluenz ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(4) Netfluenz kann Verifizierungen von Creatorn (Reichweite, Social-Media-Kanäle) oder Brands (Unternehmensidentität, Handelsregistereintrag) verlangen.

(5) Falsche Angaben berechtigen Netfluenz zur sofortigen Sperrung des Accounts und zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

(6) Handelt eine Person im Namen eines Unternehmens, bestätigt sie mit der Registrierung, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein. Das Unternehmen haftet für Handlungen dieser Person.

(7) Das Mindestalter für die Nutzung der Plattform beträgt 18 Jahre. Creator unter 18 Jahren sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(8) Brands sind verpflichtet, im Rahmen der Registrierung eine zutreffende Rechnungsadresse sowie eine für den Rechnungsversand nutzbare E-Mail-Adresse ("Rechnungs-E-Mail") anzugeben und aktuell zu halten. Diese Angaben werden Creatorn im Rahmen der Kampagnenauswertung zur Rechnungsstellung zur Verfügung gestellt.

§ 4 Digitale Kampagnenvereinbarung

(1) Sobald ein Creator einer Kampagne verbindlich zustimmt oder die Bewerbung durch die Brand bestätigt wird, kommt zwischen Brand und Creator eine verbindliche digitale Kampagnenvereinbarung zustande.

(2) Ein gesonderter schriftlicher Kooperationsvertrag ist nicht erforderlich.

(3) Bestandteile der Kampagnenvereinbarung sind insbesondere:

  • Die Kampagnenbeschreibung und Content-Anforderungen
  • Die Vergütungsstruktur (Provision auf Nettoumsatz)
  • Deadlines und Upload-Vorgaben
  • Rabattcodes und Trackingmechanismen
  • Der vereinbarte Nutzungsrechtsumfang
  • Diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Kampagnenvereinbarung gültigen Fassung

(4) Die Annahme einer Kampagne durch den Creator gilt als verbindliche Zusage zur vollständigen Durchführung gemäß den Kampagnenvorgaben.

TEIL B - AGB für Brands / Kunden

§ 5 Pflichten der Brands

(1) Brands verpflichten sich, sämtliche Kampagneninformationen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß anzugeben.

(2) Brands sind verpflichtet, korrekte Daten zu Umsätzen, Verkäufen, Conversions, Views, Klicks und sonstigen kampagnenbezogenen Leistungswerten bereitzustellen.

(3) Jegliche Manipulation, Zurückhaltung oder vorsätzlich fehlerhafte Angabe von Tracking-, Rabattcode- oder Umsatzdaten ist untersagt.

(4) Netfluenz ist berechtigt, Nachweise über Kampagnenergebnisse anzufordern, insbesondere:

  • Shopify-Exporte oder vergleichbare Shop-Daten
  • Rabattcode-Auswertungen
  • Conversion-Reports und Analytics-Daten
  • Rechnungen und API-Auswertungen

(5) Netfluenz darf gemeldete Daten stichprobenartig prüfen und bei Unplausibilität eine Nachprüfung verlangen.

(6) Sollte eine Brand vorsätzlich oder fahrlässig falsche Leistungsdaten melden, ist Netfluenz berechtigt:

  • Vergütungen auf Basis einer Schätzung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzen
  • Accounts zu sperren oder Kampagnen zu pausieren
  • Schadensersatz geltend zu machen
  • Offene Forderungen sofort fällig zu stellen

(7) Brands haften gegenüber Creatorn und Netfluenz für Schäden, die aus fehlerhaften oder manipulierten Daten entstehen.

(8) Brands verpflichten sich, sicherzustellen, dass alle Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen von Kampagnen beworben werden, den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

§ 6 Vergütungssystem

(1) Die Vergütung der Creator erfolgt ausschließlich auf Basis einer erfolgsabhängigen Provision auf den verifizierten Nettoumsatz. Den Provisionssatz legt die Brand eigenständig pro Kampagne fest. Fixbeträge oder Kombinationsmodelle sind nicht vorgesehen. Die Provision kann ergänzt werden durch die kostenfreie Überlassung von Produkten oder sonstigen Sachleistungen (z. B. Gutscheine, Dienstleistungen, Erlebnisse). Produkte und Sachleistungen begründen keinen Geldauszahlungsanspruch; sie sind ausschließlich Bestandteil der Kampagnenvereinbarung und dienen als Grundlage für die Contenterstellung.

(2) Als Nettoumsatz gilt der tatsächlich beim Kunden verbleibende Umsatz nach Abzug von Retouren, Stornierungen, gewährten Rabatten, Versandkosten sowie sonstigen Rückerstattungen. Maßgeblich sind ausschließlich die durch Rabattcode-Tracking oder sonstige von Netfluenz akzeptierte Trackingmechanismen ermittelten und verifizierten Daten. Netfluenz akzeptiert gängige Trackingmethoden wie Shopify-Export, UTM-Tracking oder API-Anbindung.

(3) Die Abrechnung erfolgt wie folgt:

  • Die Brand übermittelt nach Kampagnenabschluss die verifizierten Umsatz- und Leistungsdaten über die Plattform an die Creator und Netfluenz
  • Netfluenz stellt dem Creator auf Basis dieser Daten die Höhe der ihm zustehenden Provision auf der Plattform dar
  • Der Creator stellt der Brand auf dieser Grundlage eine Rechnung über den ausgewiesenen Betrag. Die hierfür erforderlichen Angaben der Brand (Rechnungsadresse, Rechnungs-E-Mail) werden dem Creator über die Plattform zur Verfügung gestellt
  • Der Creator übermittelt die Rechnung eigenständig per E-Mail an die von der Brand hinterlegte Rechnungs-E-Mail-Adresse
  • Das Zahlungsziel für die Rechnung legt der Creator eigenständig fest und weist es auf der Rechnung aus
  • Die Zahlung der Rechnung erfolgt direkt zwischen Brand und Creator außerhalb der Plattform. Netfluenz ist an diesem Zahlungsvorgang nicht beteiligt, zieht keine Gelder ein und verwahrt keine Zahlungsmittel- oder Bankdaten der Creator

(4) Die Bereitstellung der Vergütungsdaten an den Creator erfolgt erst nach:

  • Erfolgreicher Content-Abgabe und Freigabe durch die Brand
  • Ablauf etwaiger Prüfungsfristen
  • Vorliegen und Verifizierung der relevanten Leistungsdaten

(5) Netfluenz stellt dem Creator die Vergütungsdaten spätestens 30 Tage nach Kooperationsabschluss und vollständiger Datenübermittlung durch die Brand zur Verfügung, sofern nicht kampagnenspezifisch eine abweichende Frist vereinbart wurde.

(6) Netfluenz ist berechtigt, offensichtlich fehlerhafte oder missbräuchliche Daten zurückzuweisen und deren Bereitstellung bis zur Klärung zurückzuhalten.

(7) Netfluenz übernimmt keine Gewähr für die fristgerechte Begleichung der Rechnung durch die Brand und ist am Zahlungsvorgang zwischen Brand und Creator nicht beteiligt.

§ 6a Vergütung

(1) Für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform sowie für die Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen schuldet die Brand bzw. die Agentur Netfluenz eine Plattformgebühr. Diese besteht aus einer monatlichen Grundgebühr nach dem gewählten Tarif sowie einer umsatzabhängigen Plattformprovision auf den durch Creator generierten verifizierten Nettoumsatz. Die Plattformgebühr ist von der an die Creator zu zahlenden Provision (§ 6) zu unterscheiden und wird nicht von den Creatorn geschuldet.

(2) Die jeweils geltenden Tarife und Preise für Brands ergeben sich aus der Preisübersicht, die auf der Website unter netfluenz.de/pricing sowie im Rahmen des Registrierungsprozesses auf der Plattform vor Vertragsschluss einsehbar ist.

(3) Für Agenturen gelten individuelle Konditionen, die gesondert zwischen Netfluenz und der jeweiligen Agentur vereinbart werden. Sobald Agentur-Tarife verfügbar sind, werden diese in der Preisübersicht gemäß Abs. 2 ausgewiesen und sind ab diesem Zeitpunkt Bestandteil des Nutzungsvertrags.

(4) Der jeweils gewählte Tarif und die aktuell geltenden Preise ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Plattform. Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(5) Die Grundgebühr ist je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Plattformprovision wird mit Abwicklung der jeweiligen Kampagne fällig und über Stripe im Rahmen des Zahlungsvorgangs einbehalten. Netfluenz stellt über die Plattformgebühr eine Rechnung aus.

(6) Die Brand trägt sämtliche anfallenden Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters (Stripe), sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 7 Produktbereitstellung

(1) Brands verpflichten sich, vereinbarte Produkte, Gutscheine oder digitale Leistungen rechtzeitig und in einwandfreiem Zustand bereitzustellen.

(2) Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung, können Deadlines entsprechend verschoben werden; der Creator kann bei erheblicher Verspätung von der Kampagne zurücktreten, ohne seinen Provisionsanspruch zu verlieren.

(3) Die Brand trägt die alleinige Verantwortung für Versand, Produktsicherheit, Produktkonformität und etwaige Rückrufpflichten.

(4) Versandrisiko und Versandkosten trägt die Brand, sofern nicht abweichend vereinbart.

§ 8 Nutzungsrechte an Creator-Content

(1) Der konkrete Umfang der Nutzungsrechte an dem im Rahmen der Kampagne erstellten Content wird pro Kampagne zwischen Brand und Creator über die Plattform festgelegt.

(2) Die Nutzungsrechte können insbesondere folgende Verwertungsformen umfassen (müssen in der Kampagne jeweils konkret ausgewählt werden):

  • Nutzung auf eigenen Social-Media-Kanälen der Brand (organisch und bezahlt)
  • Nutzung in bezahlten Werbeanzeigen (Paid Ads) über Brand-eigene Kanäle
  • Nutzung in TikTok Spark Ads und vergleichbaren Plattform-Formaten
  • Nutzung auf Websites, Landingpages und in Online-Shops
  • Nutzung in E-Mail-Marketing und Newslettern

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Nutzung zeitlich auf 12 Monate ab erstmaliger Veröffentlichung des Contents beschränkt.

(4) Nutzungsrechte an dem Content werden der Brand nur eingeräumt, wenn hierfür in der Kampagne ein gesonderter Festpreis (Nutzungsrechtsvergütung) vereinbart und ausgewiesen wurde. Ohne Vereinbarung eines solchen Festpreises werden über die Contenterstellung hinausgehende Nutzungsrechte nicht eingeräumt. Der Festpreis muss in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte stehen (§ 32 UrhG).

(5) Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist nur zulässig, sofern dies in der jeweiligen Kampagne ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Mit Annahme der Kampagne bestätigt der Creator, dass die eingeräumten Nutzungsrechte und der nach vorstehendem Absatz 4 vereinbarte Festpreis durch die vereinbarte Vergütung vollständig abgegolten sind.

(7) Werden Nutzungsrechte ohne Einräumung im Kampagnen-Briefing in Anspruch genommen, schuldet die Brand eine angemessene Nachvergütung. Netfluenz haftet hierfür nicht.

§ 9 Zahlungsverzug und Sperrung

(1) Bei Zahlungsverzug oder Nichtübermittlung fälliger Umsatzdaten kann Netfluenz laufende Kampagnen sperren und neue Kampagnenstarts verweigern.

(2) Netfluenz ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) geltend zu machen.

(3) Offene Forderungen werden bei dauerhaftem Zahlungsverzug (mehr als 30 Tage) sofort fällig gestellt.

(4) Netfluenz behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug den Account des Kunden nach vorheriger Mahnung zu sperren.

TEIL C - AGB für Creator / Influencer

§ 10 Pflichten der Creator

(1) Creator verpflichten sich, Kampagnen nach Annahme vollständig, fristgerecht und entsprechend der Kampagnenbeschreibung durchzuführen.

(2) Creator verpflichten sich insbesondere:

  • Vereinbarten Content zu produzieren und termingerecht einzureichen
  • Deadlines und Upload-Vorgaben einzuhalten
  • Produkte ordnungsgemäß und authentisch darzustellen
  • Werbekennzeichnung gesetzeskonform umzusetzen (z. B. #Werbung, #Anzeige gemäß § 5a UWG und den Leitlinien der Medienanstalten)
  • Keine irreführenden Aussagen zu treffen
  • Keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen
  • Den Content für den vereinbarten Zeitraum online zu lassen

(3) Creator dürfen Kampagnen nach Annahme nicht ohne wichtigen Grund abbrechen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Insolvenz der Brand oder eine rechtswidrige Kampagnenanforderung.

(4) Creator sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu Reichweite, Engagement und Profilinformationen zu machen.

(5) Der Einsatz von Fake-Followern, gekauften Views oder künstlicher Reichweitenmanipulation ist untersagt und berechtigt zur sofortigen Sperrung des Accounts sowie zur Rückforderung bereits ausgezahlter Vergütungen.

(6) Creator sichern zu, dass sie zur Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte berechtigt sind und der erstellte Content keine Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte) verletzt.

§ 11 Nichterfüllung der Kampagne

(1) Erfüllt ein Creator die vereinbarten Kampagnenleistungen nicht oder nicht vollständig, entfällt der Vergütungsanspruch für die betreffende Kampagne ganz oder anteilig.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

  • Nichtveröffentlichung oder verspäteter Veröffentlichung ohne triftigen Grund
  • Erheblichen Abweichungen von den vereinbarten Vorgaben
  • Löschung des Contents innerhalb der vereinbarten Laufzeit
  • Verstoß gegen Werbekennzeichnungspflichten
  • Täuschung über Reichweiten oder Performance

(3) Bereits bereitgestellte Produkte sind in diesem Fall auf Aufforderung an die Brand zurückzusenden, sofern dies zumutbar ist.

(4) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 12 Content-Prüfung und Freigabe

(1) Brands können vor Veröffentlichung eine Content-Prüfung verlangen. Die Prüfungsfrist beträgt maximal 5 Werktage, sofern nicht abweichend vereinbart.

(2) Creator verpflichten sich, zumutbare Korrekturen innerhalb angemessener Frist umzusetzen.

(3) Die Brand darf eine Freigabe nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Bei grundloser Verweigerung gilt der Content nach Ablauf der Prüfungsfrist als freigegeben.

(4) Eine Freigabe ist sachlich begründet verweigert, wenn der Content den vereinbarten Briefing-Vorgaben, gesetzlichen Anforderungen oder Markenrichtlinien nicht entspricht.

§ 13 Wettbewerbs- und Exklusivitätsregeln

(1) Während einer laufenden Kampagne dürfen Creator keine unmittelbar konkurrierenden Produkte bewerben, sofern Exklusivität ausdrücklich in der Kampagne festgelegt wurde.

(2) Exklusivitätszeiträume und der Umfang der Exklusivität müssen transparent in der Kampagne angegeben werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht keine Exklusivität.

§ 14 Vergütung und Auszahlung an Creator

(1) Creator erhalten die in der Kampagne festgelegte Provision nach Maßgabe des in § 6 beschriebenen Vergütungssystems.

(2) Variable Vergütungsbestandteile (Provision) entstehen ausschließlich auf Basis der tatsächlich erzielten und verifizierten Nettoumsätze. Nicht berücksichtigt werden: retournierte Bestellungen, stornierte Bestellungen, Versandkosten, gewährte Rabatte sowie rückerstattete Beträge. Etwaig bereitgestellte Produkte oder Sachleistungen sind nicht Bestandteil der Vergütungsdaten und begründen keinen separaten Rechnungs- oder Zahlungsanspruch.

(3) Die Bereitstellung der Vergütungsdaten erfolgt spätestens 30 Tage nach Kooperationsabschluss und vollständiger Datenübermittlung durch die Brand gemäß den in § 6 genannten Voraussetzungen. Auf dieser Grundlage stellt der Creator der Brand eine Rechnung gemäß § 6 Abs. 3.

(4) Netfluenz ist berechtigt, die Bereitstellung der Vergütungsdaten bis zur vollständigen Prüfung der Kampagnendaten zurückzuhalten, höchstens für die Dauer von 30 Tagen. Netfluenz informiert den Creator über eine solche Verzögerung in angemessener Form.

(5) Creator sind selbst verantwortlich für:

  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung, einschließlich der zutreffenden umsatzsteuerlichen Behandlung (insbesondere Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, sofern einschlägig)
  • Fristgerechte Übermittlung der Rechnung an die Brand
  • Ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Vergütungen
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ihrer Tätigkeit
  • Gewerbeanmeldung, sofern erforderlich

(6) Netfluenz ist nicht verpflichtet, Steuern auf Vergütungen einzubehalten oder abzuführen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

TEIL D - Gemeinsame Regelungen

§ 15 Verbot der Umgehung

(1) Brands und Creator verpflichten sich, Kooperationen, die über die Plattform zustande gekommen sind, nicht unter Umgehung der Plattform direkt abzuwickeln.

(2) Das Umgehungsverbot gilt während der Zusammenarbeit sowie für 24 Monate nach Abschluss der letzten Kampagne.

(3) Bei Verstoß ist Netfluenz berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttowerts der umgangenen Kampagne, jedoch nicht mehr als EUR 25.000 je Verstoß zu verlangen, und insgesamt nicht mehr als EUR 50.000,00 pro Kalenderjahr. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, wobei die vorstehende Vertragsstrafe auf solche Schäden angerechnet wird.

(4) Der Nachweis einer Umgehung kann durch übereinstimmende Content-Veröffentlichungen, Kommunikationsverläufe oder sonstige geeignete Beweise geführt werden.

§ 16 Plattformrechte und Moderation

(1) Netfluenz ist berechtigt, Inhalte, Kampagnen oder Accounts bei Verstößen gegen diese AGB oder geltendes Recht zu sperren oder zu löschen.

(2) Netfluenz darf Kampagnen ablehnen oder entfernen. Bei Ablehnung ohne Angabe von Gründen hat die Brand, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Anspruch auf Schadenersatz.

(3) Bei einer Sperrung aufgrund eines Verstoßes hat der Nutzer keinen Anspruch auf Wiederherstellung gespeicherter Inhalte.

(4) Netfluenz ist berechtigt, die Plattform vorübergehend für Wartungs- und Update-Zwecke einzuschränken. Geplante Ausfallzeiten werden nach Möglichkeit vorab kommuniziert.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Nutzer verpflichten sich, vertrauliche Informationen anderer Nutzer, die im Rahmen von Kooperationen oder der Kommunikation über die Plattform ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Kampagnenbriefings, Vergütungsstruktur, Umsatzdaten, Kommunikationsverläufe und nicht öffentliche Produktinformationen.

(3) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 18 Haftung

(1) Netfluenz haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten), haftet Netfluenz auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Netfluenz ausgeschlossen.

(4) Unbeschadet der Absätze 1 und 2 haftet Netfluenz insbesondere nicht für:

  • Inhalte der Nutzer und daraus entstehende Ansprüche Dritter
  • Tatsächlich erzielte Reichweiten oder wirtschaftlichen Kampagnenerfolg
  • Plattformausfälle Dritter (TikTok, Instagram, YouTube etc.)
  • Fehler bei der Datenübermittlung durch Brands
  • Korrektheit der von Brands gemeldeten Umsatzdaten
  • Täuschungen oder Manipulationen durch Creator oder Brands
  • Datenverluste aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Netfluenz
  • Zahlung der Rechnung durch die Brand an den Creator

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

(6) Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 19 Freistellung

(1) Nutzer stellen Netfluenz von Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Bereitstellung von Inhalten durch den Nutzer oder auf ein sonstiges rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform zurückzuführen sind.

(2) Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Netfluenz ist berechtigt, bei Inanspruchnahme durch Dritte die Verteidigung selbst zu übernehmen; der Nutzer verpflichtet sich, bei der Verteidigung angemessen mitzuwirken.

§ 20 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Plattformnutzung erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung auf netfluenz.de/datenschutz.

(2) Nutzer verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen ihrer Kampagnen und Kooperationen, insbesondere der DSGVO.

(3) Soweit Nutzer im Rahmen ihrer Kampagnentätigkeit personenbezogene Daten Dritter (z. B. Endkunden) verarbeiten, sind sie selbst verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und handeln eigenverantwortlich.

§ 21 Laufzeit und Kündigung

(1) Für Brands und Agenturen richtet sich die Laufzeit nach dem gewählten Tarif und Abrechnungszeitraum. Bei monatlicher Zahlweise ist das Nutzungsverhältnis von beiden Seiten zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündbar, bei jährlicher Zahlweise zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Nutzungsverhältnis automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge. Das Nutzungsverhältnis der Creator läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz des Nutzers vor.

(3) Laufende Kampagnen werden durch die Kündigung nicht automatisch beendet; insoweit gelten die Regelungen der jeweiligen Kampagnenvereinbarung fort.

(4) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses kann Netfluenz den Account des Nutzers löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 22 Änderungen der AGB

(1) Netfluenz kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, an geänderte Marktverhältnisse oder zur Erweiterung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) oder über eine Benachrichtigung auf der Plattform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die geänderten Bestimmungen sowie einen Hinweis auf das Inkrafttreten, das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens.

(3) Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge wird der Nutzer in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(4) Die Zustimmungsfiktion nach Absatz 3 gilt nicht für Änderungen, die das Hauptleistungsverhältnis betreffen, insbesondere Änderungen der von Netfluenz geschuldeten Leistungen, der Plattformgebühren und der wesentlichen Pflichten der Parteien. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzers.

(5) Widerspricht der Nutzer, gelten die bisherigen AGB fort. In diesem Fall steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses zu. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.

§ 23 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen beruht, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Verfügungen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder Ausfall von Drittplattformen (TikTok, Instagram, YouTube). Die betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen. Dauert die Situation länger als 30 Tage an, können beide Parteien den betroffenen Kampagnenvertrag kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Netfluenz GmbH.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

(5) Netfluenz ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da die Plattform ausschließlich B2B-Nutzer adressiert.

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